Nicht selten sind Pflegebedürftige inkontinent, bedürfen daher der Betreuungsleistung der Reinigung bei Inkontinenz und werden zusätzlich zur Verrichtung der Notdurft zur Toilette gebracht. Dies führt grundsätzlich zur Berücksichtigung eines Betreuungsbedarfs für Reinigung bei Inkontinenz (4 x 10 Minuten/Tag) und Verrichtung der Notdurft (4 x 15 Minuten/Tag).
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

