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Pflegegeldstufe 5: Wie ist der Begriff der Pflegeeinheit zu definieren?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2013/56ÖZPR 2013, 81 - 82 Heft 3 v. 1.3.2013

Gem § 4 Abs 2 BPGG gebührt Pflegegeld der Stufe 5, wenn zusätzlich zu einem zeitlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden ein "außergewöhnlicher Pflegeaufwand" gegeben ist. Nach § 6 Einstufungsverordnung (EinstV) liegt ein solcher .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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