Diese Frage ist zu bejahen. Sind mit geistig oder psychisch behinderten Menschen zur selbständigen Durchführung von Verrichtungen des täglichen Lebens motivierende oder planende Gespräche zu führen, ohne dass die Pflegeperson während dieser Verrichtung anwesend sein muss, so ist nach § 4 Abs 2 EinstV für diese Betreuungsmaßnahme von einem auf einen Monat bezogenen zeitlichen .
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

