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Die Vertretung von Heimbewohnern - ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers

HeimAufG & UbGIntroAufsatzHans Peter Zierl, Stefan KoppensteinerÖZPR 2013/35ÖZPR 2013, 49 Heft 2 v. 1.2.2013

An vorderster Stelle des HeimAufG - nämlich in § 1 Abs 1 Satz 1 - steht der Schutz der persönlichen Freiheit jener Menschen, die aufgrund des Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit der Pflege oder Betreuung bedürfen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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