Wer einen Antrag auf Pflegegeld bzw Erhöhung des bisher zuerkannten Pflegegeldes stellt, erhält hierüber einen Bescheid des Entscheidungsträgers. Ist der Antragsteller mit der Ablehnung des Erst- oder Erhöhungsantrags bzw mit der erfolgten Einstufung nicht einverstanden, kann er dagegen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

