Bei jeder Unterbindung der Ortsveränderung mit dem Willen des Bewohners (= Freiheitseinschränkung gem § 3 Abs 2 HeimAufG) ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für dessen rechtswirksame Zustimmung vorliegen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

