Sozialrechtsverfahren - Kostenäußerung durch den Vertreter der Sozialversicherung. Eine durch einen Arbeitnehmer vertretene Sozialversicherung fällt nicht unter die Kostenäußerungspflicht des § 54 Abs 1a ZPO.
7 Rs 83/11x
Sozialrechtsverfahren - Kostenäußerung durch den Vertreter der Sozialversicherung. Eine durch einen Arbeitnehmer vertretene Sozialversicherung fällt nicht unter die Kostenäußerungspflicht des § 54 Abs 1a ZPO.
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