Eines der zentralen und auch in Lehre und Rechtsprechung ausführlich behandelten Themen im Rahmen des Heimaufenthaltsrechts ist die Zustimmung eines Bewohners zu einer Freiheitseinschränkung gem § 3 Abs 2 HeimAufG. In welchen Fällen die Zustimmung erlischt, wurde bislang - abgesehen vom Widerruf - selten, aber kontrovers diskutiert, so vor allem die Auswirkungen des Verlusts der Einsichts- und Urteilsfähigkeit auf eine wirksam erteilte Zustimmung. Diesem Themenkreis widmet sich der folgende Beitrag.

