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Ist bei der Aufklärung vor Anordnung einer Freiheitsbeschränkung eine bestimmte Form einzuhalten?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/126ÖZPR 2012, 154 Heft 5 v. 1.5.2012

Liegen die materiellen Voraussetzungen einer Freiheitsbeschränkung vor (siehe § 4 HeimAufG), hat die anordnungsbefugte Person den von der vorgesehenen Maßnahme betroffenen Bewohner vor deren Anordnung

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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