Pflegegeld - Schwerer Betrug durch vorsätzliche Nichtmeldung einer Besserung des Gesundheitszustands. Wer vorsätzlich gegen seine Verpflichtung verstößt, eine wesentliche Änderung des Pflegebedarfs dem Entscheidungsträger anzuzeigen, kann auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
12 Os 185/11i

