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Muss der Einrichtungsleiter das beabsichtigte Rechtsmittel gegen die Unzulässigerklärung einer Freiheitsbeschränkung anmelden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/41ÖZPR 2012, 58 Heft 2 v. 1.2.2012

Diese Frage ist im HeimAufG nicht eindeutig geregelt. In Anlehnung an die Vorbildbestimmung des § 28 in Verbindung mit § 26 UbG hat der Oberste Gerichtshof aber ausgesprochen, dass ein Rekurs des Leiters der Einrichtung gegen eine Entscheidung, die eine freiheitsbeschränkende Maßnahme für unzulässig erklärt, nur zulässig ist, wenn das .

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