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Ärztliche Untersuchung bei Gefahr im Verzug?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzMag. Stefan KoppensteinerÖZPR 2012/40ÖZPR 2012, 58 Heft 2 v. 1.2.2012

Der Regelfall der Unterbringung ohne Verlangen sieht eine amtsärztliche Untersuchung und Bescheinigung vor (§ 8 UbG). Bei Gefahr im Verzug können die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die betroffene Person auch .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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