Die Anerkennung von Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen setzt Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit voraus; eine Absetzbarkeit der Kosten bei einer Unterbringung lediglich aus Altersgründen kommt nicht in Betracht (UFS Klagenfurt 24.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

