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Erlischt das Rekursrecht des Einrichtungsleiters mit dem Tod des Bewohners?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2012/42ÖZPR 2012, 58 Heft 2 v. 1.2.2012

Nein! Dem Leiter der Einrichtung steht ein eigenes Antragsrecht und ein unbeschränktes Rechtsmittelrecht für den Fall zu, dass eine Freiheitsbeschränkung für unzulässig erklärt wird (§§ 11 und 16 HeimAufG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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