Ob die Anordnung einer Freiheitsbeschränkung gemäß HeimAufG als hoheitlicher Rechtsakt oder als bloße Ermächtigung an den Träger einer Einrichtung zu verstehen ist, ist nach wie vor nicht endgültig geklärt. Diese Frage wird - vor allem aufgrund der durch die Ub-HeimAuf-Novelle 2010 neu geschaffenen Rechtslage - nochmals beleuchtet.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

