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Rechtsnatur der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen

HeimAufG & UbGRechtsprechungJudikaturHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/73ÖZPR 2011, 88 - 89 Heft 3 v. 14.4.2010

Rechtsnatur der Anordnung von Freiheitsbeschränkungen. Die (ärztliche) Anordnung einer Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 5 HeimAufG ist - so das Landesgericht Linz - als notwendige Voraussetzung und Ermächtigung an den Träger der Pflegeeinrichtung zu verstehen, eine bestimmte freiheitsbeschränkende Maßnahme setzen zu dürfen.

35 R 9/10m

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