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Darf ein Allgemeinmediziner bei der Anordnung einer Freiheitsbeschränkung die Diagnose einer psychischen Krankheit erstellen?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2011/51ÖZPR 2011, 58 Heft 2 v. 1.2.2011

Ja! Jeder Arzt, der zur Berufsausübung berechtigt ist, hat die Befugnis, Freiheitsbeschränkungen anzuordnen und dabei die Diagnose einer psychischen Krankheit bzw geistigen Behinderung zu erstellen (§ 4 Z 1 HeimAufG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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