Subventionen im ökonomischen Kontext sind keineswegs eine Rarität und erweisen sich für Unternehmen häufig als essenziell. Dennoch können unregulierte Subventionen von Drittstaaten die Integrität und Stabilität des Binnenmarkts der Europäischen Union (EU) potenziell kompromittieren. Die Verordnung (EU) 2022/2560 über die Verzerrung des Binnenmarktes durch Drittstaatliche Subventionen (DSVO), gemeinhin als „Foreign Subsidies Regulation“ (FSR) bekannt, gilt seit 12. Juli 2023 und etabliert mit 12. Oktober 2023 erstmalig entsprechende Meldepflichten für drittstaatliche Subventionen bei der Europäischen Kommission (EK). Die DSVO wird als unerlässliche Erweiterung bestehender EU-Beihilfenregelungen präsentiert, die drittstaatliche Subventionen bisher nicht adressierten. Dieser Beitrag beleuchtet insbesondere die Kriterien für das Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention sowie die Instrumentarien, die der EK zur Verfügung stehen, um deren Wirkungen im Kontext von Unternehmenszusammenschlüssen oder öffentlichen Vergabeverfahren in der EU zu prüfen oder gar ex officio tätig zu werden. Die DSVO manifestiert sich somit neben Fusionskontrolle, Beihilfenrecht sowie der Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (FDI) als neues Instrument zur Sicherung eines fairen und unverzerrten Wettbewerbs, wenngleich sie für Unternehmenstransaktionen naturgemäß mehr Komplexität schafft.