Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-46/21 P behandelt einerseits verfahrensrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) stellen und beschäftigt sich anderseits mit dem Verhältnis von Instrumenten der Verordnung (EU) 347/2013 und der Verordnung (EU) 2019/943 zur Förderung von Investitionen in Übertragungsnetzinfrastruktur (neue Verbindungsleitungen) zwischen Gebotszonen.