Die Geschichte der albanischen Bewerbung um einen EU-Beitritt erstreckt sich über mindestens 23 holprige Jahre, die zuletzt vom Junktim mit der nordmazedonischen Bewerbung und entsprechenden bulgarischen Vorbehalten war. Nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges kam der Prozess jedoch in Schwung, weshalb die Verhandlungen 2022 beginnen konnten. Unübersehbar verbleiben bei vielen Hürden jedoch Schwierigkeiten, weshalb sich auch die Frage stellt, wie leicht es sich dem kartellrechtlichen acquis communutaire anpassen kann, bzw vielleicht bereits angepasst hat. Skara hat sich deshalb vorgenommen, konkret zu untersuchen, welche Auswirkung der Prozess der Europäisierung auf das Erreichen eines optimalen albanischen Systems zur privaten kartellrechtliche Rechtsdurchsetzung (private enforcement) durch die nationale Umsetzung der RL 2014/104/EU als Voraussetzung für den gewünschten EU-Beitritt gehabt hat, da Albanien zuvor keinen Rechtsrahmen hatte, der den Zugang zu Schadenersatz im Kartellrecht ermöglicht hätte (S 7).