In der behördlichen Praxis der Kartellämter ist stets eine Interessenabwägung konkurrierender Normen, Werte und politischer Ziele vorzunehmen, die nur auf dem Wege praktischer Konkordanz gelingen kann. Fraglich ist dabei stets, ob der Wettbewerb als Kardinalstugend dient oder ob doch eher andere Werte dominieren. In der vorliegenden Dissertation wollte Brook daher drei konkreten Forschungsfragen nachgehen. Erstens sollte zur Entwicklung des EG/EU-Kartellrechts in den ersten sechs Jahrzehnten seines Bestehens (1957–2017) im Hinblick auf Zielsetzung, Methodik und Grenzen der besagten Abwägung nach (heute) Art 101 AEUV eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Zweitens sollte untersucht werden, inwiefern die Implementierung der Dezentralisierung im Zuge von VO 1/2003 die Ziele im Hinblick auf Effizienz, Einheitlichkeit der Rechtsanwendung und Rechtssicherheit verändert hat. Und drittens welche Rolle wettbewerbsfremden Belangen zukommen sollte, um zur Verwirklichung der politischen Agenda beizutragen, so die Autorin (S 4).