Mit 15. Mai 2012 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Nationalrat einstimmig angenommen1) und mit 5. Juni 2012 im BGBl I Nr 51/2012 verlautbart. Hinsichtlich des Kartellrechtsvollzuges wird derzeit die Regierungsvorlage zum Kartell- und WettbewerbsrechtsÄnderungsgesetz 20122) im Nationalrat beraten, der zufolge die BWB ua mehr Kompetenzen nach dem AVG und VStG (Stichwort: Auskunftsbescheide und im Falle der Nichtbeantwortung derselben Erlassung von Strafbescheiden) erhalten soll, wobei gegen die Bescheide der BWB das Rechtsmittel der Berufung an den UVS Wien (Landesverwaltungsgericht Wien3)) sowie nach Erschöpfung des Instanzenzuges eine Beschwerdemöglichkeit an den VwGH vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wurde im letzten Heft4) die aktuelle Diskussion über den Sachverständigenbeweis im für die neuen Bundes- und Landesverwaltungsgerichte durch Bundesgesetz einheitlich5) zu regelnden Verfahrensrecht näher beleuchtet. Inzwischen liegen die Entwürfe der einzelnen Organisations- und Ausführungsgesetze weitgehend vor; ebenso wurde das genannte Verfahrensgesetz zur Begutachtung6) ausgesandt, sodass eine weitere Kurzanmerkung sinnvoll erscheint: