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Das Ermittlungsverfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde - Sanktionsmöglichkeiten der Bundeswettbewerbsbehörde

AbhandlungenMaximilian Diem1)1)Die im Beitrag geäußerten Meinungen geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autor wieder.ÖZK 2012, 181 Heft 5 v. 15.10.2012

Die BWB hat bei ihren Ermittlungen teilweise die Bestimmungen des AVG anzuwenden. Ausdrücklich für anwendbar werden die Bestimmungen des AVG betreffend Ordnungs- und Mutwillensstrafen erklärt. Im Rahmen dieses Artikels soll geklärt werden, welche Sanktionsmöglichkeiten der BWB nunmehr tatsächlich nach AVG zustehen. Des Weiteren sollen mögliche straf- und disziplinarrechtliche Konsequenzen aufgezeigt werden, die ein ungebührliches Verhalten im Zuge des Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen kann.

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