I. Ausgangslage
Die BWB hat im August 2012 erstmals eine originäre Hausdurchsuchung in den privaten Räumlichkeiten eines Unternehmensmitarbeiters durchgeführt.2) Dies soll zum Anlass genommen werden die Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen Hausdurchsuchungsbefehls im Lichte der österreichischen und der europäischen Rahmenbedingungen zu beleuchten. Von Interesse ist insb, ob zwischen Hausdurchsuchungen in Geschäftsräumen und Privaträumen unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe für das den Hausdurchsuchungsbefehl erlassende KG gelten.