Im europäischen Wettbewerbsrecht sind die Korrespondenz und der sonstige Gedankenaustausch zwischen einem Unternehmen und dessen Rechtsanwalt vertraulich zu behandeln, soweit sie mit dem Gegenstand eines bestimmten Verfahrens in Zusammenhang stehen. Zu diesem so genannten "Anwaltsprivileg" und zu den vergleichbaren Regeln im österreichischen und deutschen Recht im Einzelnen: