Der OGH behandelte in der Entscheidung OGH 14.7.2009, 4 Ob 60/09s, im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Rechtsanwaltssoftware vor allem die lauterkeitsrechtliche Beurteilung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Dieser Beitrag erläutert die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Aspekte hinsichtlich der Schnittstellen zwischen Kartell- und Lauterkeitsrecht.