Am 4.5.2010 erklärte die Europäische Kommission gemäß Art 9 VO 1/2003 ein vom deutschen Energiekonzern E.ON angebotenes Zusagenpaket für verbindlich, mit dem sich E.ON verpflichtete, innerhalb von 5 Jahren bis zu 50% seiner Einspeisekapazitäten im konzerneigenen Gasfernleitungsnetz gegenüber Konkurrenten freizugeben. Damit brachte E.ON ein von der Kommission wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Art 102 AEUV gegen E.ON eingeleitetes Verfahren zum Abschluss. Die Kommission hatte E.ON vorgeworfen, den größten Teil der an den Einspeisepunkten seines Gasfernleitungsnetzes verfügbaren Transportkapazitäten langfristig für konzerneigene Gesellschaften gebucht zu haben. Die Kommission war zum vorläufigen Schluss gekommen, dass diese Langfristbuchungen gegen Art 102 AEUV verstoßen würden1).