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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2010, 70 Heft 2 v. 15.4.2010

Europa

Europäischer Gerichtshof
Versäumte Frist. Verspätete Rechtsmittel sind zu beachten, wenn ein entschuldbarer Irrtum vorliegt. Ein entschuldbarer Irrtum ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, zB dann, wenn ein Gemeinschaftsorgan eine verständliche Verwirrung bei einem gutgläubigen Rechtsbürger1)1)Ein Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann. verursacht hat.2)2)EuGH 15.12.1994, C-195/91 P - Bayer / Kommission, Rdn 26. Die strikte Anwendung dieser Bestimmung ist aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Diskriminierungen und Willkür notwendig.3)3)EuGH 8.11.2007, C-242/07 P - Belgien / Kommission, Rdn 16; EuGH 7.5.1998, C-239/97 , Irland / Kommission, Rdn 7; EuGH 26.11.1985, Rs 42/85, Cockerill-Sambre / Kommission, Rdn 10. EuGH 14.1.2010, C-112/09 P - Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) / Kommission.

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