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EK: Geldbußen für Marktaufteilung im Gassektor: Die Entscheidung der Kommission im Fall E.ON/GDF

EntscheidungenUlrich von Koppenfels4)4)Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Die hier vertretenen Ansichten geben die Meinung des Autors wieder und nicht notwendiger Weise die der Kommission.ÖZK 2010, 72 Heft 2 v. 15.4.2010

Mit Entscheidung vom 8. Juli 2009 verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,106 Milliarden EUR gegen die deutsche E.ON AG, deren Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas AG und die französische GDF Suez SA wegen einer gegen den damaligen Art 81 EG (jetzt Art 101 AEUV) verstoßenden Marktaufteilung.1)1)Sache COMP/B-1/39.401 - E.ON/GDF. Eine nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung ist auf der Website der GDF Wettbewerb veröffentlicht. Nach den Feststellungen der Kommission hatten Ruhrgas AG (jetzt E.ON Ruhrgas2)2)Ruhrgas wurde Anfang 2003 von E.ON übernommen und in E.ON Ruhrgas umbenannt.) und Gaz de France (GDF, jetzt Teil von GDF Suez3)3)GDF und Suez fusionierten im Juli 2008 zu GDF Suez.) im Jahre 1975 anlässlich ihrer Vereinbarung zum gemeinsamen Bau und Betrieb der Süddeutschland durchquerenden MEGAL-Pipeline, die russisches Gas nach Deutschland und Frankreich transportiert, zugleich vereinbart, das über die Pipeline transportierte Gas nicht im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Sie hielten an dieser Marktaufteilungsvereinbarung auch nach Beginn der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte fest und gaben sie erst 2005 auf. Die Kommission sah hierin eine einheitliche fortgesetzte Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV, die von Januar 1980 bis September 2005 andauerte.

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