Der Beitrag diskutiert ausgehend von aktuellen Entscheidungen des OGH als KOG (15.7.2009, 16 Ok 6/09; 1.12.2009, 16 Ok 10/09) Beurteilungsmaßstäbe des Art 101 AEUV für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Pressegroßhandel. Dabei wird auch auf einschlägige Stellungnahmen der Wettbewerbsbehörden in Deutschland und im Vereinigten Königreich eingegangen. Das Thema Handelsvertreterprivileg, mit dem sich das KOG vornehmlich befasste, wird in einem Exkurs vertieft.