Der vorliegende Artikel untersucht mögliche Überschneidungen zwischen dem kartellrechtlich untersagten Tatbestand des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung und Tatbeständen des Kriminalstrafrechts. Ergäbe sich ein gewisser systemimmanenter Überschneidungsbereich, der über bloße Zufallskonstellationen hinausgeht, wirft dies Fragen des materiellen und formellen Rechts auf, die anschließend anzusprechen sind. Berücksichtigt werden die österr und die dt Rechtslage sowie das Europarecht.