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Versagung des Vorsteuerabzugs bei nicht erbrachten Leistungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2026/7ÖStZB 2026, 19 Heft 1 und 2 v. 5.2.2026

UStG 1994: § 12 Abs 1

Wenn die verrechneten Leistungen (hier: Verteilaktionen von Glühsparlampen im Vorfeld eines Fußballspiels) nicht bewirkt wurden, besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug. Auf eine Gut- oder Bösglaubigkeit des Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug vornehmen möchte, kommt es in diesem Fall nicht an.

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