vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten eines Politikers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2025/136ÖStZB 2025, 498 Heft 18 v. 24.9.2025

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

BAO: § 115 Abs 1, § 116, § 167 Abs 2

Kosten eines Strafverfahrens wie insb Strafverteidigungskosten sowie Geldstrafen stellen nach Lehre und Rsp grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung dar. Bei Aufwendungen im Zusammenhang mit Strafverfahren steht das persönliche (Fehl-)Verhalten des Abgabepflichtigen im Vordergrund, weshalb dem Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 lit a EStG besonderes Gewicht zukommt. Im

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte