EStG 1988: § 108c Abs 2 Z 1
ForschungsprämienV 2012: § 1 Abs 2 Z 2, Anh I Teil A und Teil B Z 9
Die Berücksichtigung auch von Patentaufwendungen als Aufwendungen im Sinne der Forschungsprämienverordnung kommt nur dann in Betracht, wenn diese notwendiger Teil eines laufenden Entwicklungs- oder Forschungsprozesses bzw -projektes bei der Forschungsgesellschaft sind und hierbei - etwa durch Schutz des bisher erreichten Forschungsfortschritts - der weiteren Forschung und Entwicklung dienen.

