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Wiener Gebrauchsabgabe - Gerüstfirma kein Abgabepflichtiger

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/299ÖStZB 2023, 730 Heft 24 v. 15.12.2023

GAG: § 9 idF LGBl 2016/61

Wird für ein Bauvorhaben in der Gemeinde Wien ein Gerüst aufgestellt, so sieht § 9 GAG diesbezüglich eine Abgabepflicht für die Nutzung des öffentlichen Grundes - sowohl aufgrund einer Gebrauchserlaubnis als auch ohne Gebrauchserlaubnis - vor.

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