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Wiener Gebrauchsabgabe - Entsorger von Baustellenabfällen als Abgabepflichtiger

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/300ÖStZB 2023, 733 Heft 24 v. 15.12.2023

GAG: § 9

§ 9 GAG sieht eine Abgabepflicht für die Nutzung des öffentlichen Grundes in der Gemeinde Wien sowohl aufgrund einer Gebrauchserlaubnis als auch ohne Gebrauchserlaubnis vor. Auch die Aufstellung einer Baustoffmulde stellt eine Nutzung des öffentlichen Grundes iSd § 9 GAG dar.

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