GAG: § 9 idF LGBl 2016/61
Wird für ein Bauvorhaben in der Gemeinde Wien ein Gerüst aufgestellt, so sieht § 9 GAG diesbezüglich eine Abgabepflicht für die Nutzung des öffentlichen Grundes - sowohl aufgrund einer Gebrauchserlaubnis als auch ohne Gebrauchserlaubnis - vor.

