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Arbeitszimmer eines Teleworkers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/247ÖStZB 2023, 618 Heft 21 v. 17.11.2023

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

Eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers kann auch dann gegeben sein, wenn - angesichts der Wohnverhältnisse sowie der Lebensumstände des Steuerpflichtigen - im Arbeitszimmer auch private Gegenstände gelagert werden und die Terrasse der Wohnung nur über dieses Arbeitszimmer betreten werden kann.

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