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Behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/72ÖStZB 2022, 183 Heft 7 v. 13.4.2022

EStG 1988: § 34, § 35

VO BGBl 1996/303 idF BGBl II 2010/430

1) Werden Schiebetüren durch das Drehen bzw Wenden mit dem Rollstuhl immer wieder angeschlagen, so weist dies auf einen - durch die Behinderung bedingten - Mehraufwand hin und die an den Schiebetüren vorgenommenen Ausbesserungsarbeiten können daher als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

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