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Zurechnung der Einkünfte aus Unternehmensberatung bei Zwischenschaltung einer GmbH

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/73ÖStZB 2022, 186 Heft 7 v. 13.4.2022

BAO: § 22

UStG: § 1 Abs 1 Z 1

1) Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist in erster Linie die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Dabei ist eine rechtliche Gestaltung nur dann unmaßgebend, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nicht entspricht.

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