NoVAG: § 3 Z 3, § 12 Abs 1 Z 3
Das NoVAG definiert in seinem § 1 steuerbare Vorgänge und befreit davon in § 3 Z 3 leg cit Vorgänge in Bezug auf näher genannte Kraftfahrzeuge, darunter solche, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Daher betreffen die in § 3 Z 3 NoVAG genannten Vorgänge in Bezug auf die zur kurzfristigen Vermietung verwendeten Kraftfahrzeuge nur steuerbare Vorgänge iSd § 1 NoVAG.