vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassene Belehrung über erforderliche Beschwerdeanmeldung als Wiedereinsetzungsgrund

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/46ÖStZB 2022, 125 Heft 5 v. 14.3.2022

FinStrG: § 134, § 150 Abs 4, § 167 Abs 1

Auch einem - rechtsfreundlich vertretenen - Beschuldigten muss in der mündlichen Verhandlung nach Verkündung des Straferkenntnisses eine Belehrung über das Erfordernis der Anmeldung einer Beschwerde erteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte