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Keine Entscheidungspflicht des BFG ohne Beschwerdevorentscheidung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/45ÖStZB 2022, 123 Heft 5 v. 14.3.2022

BAO: § 262, § 281a, § 291

Beantragt der Beschwerdeführer nicht das Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung, so besteht keine Entscheidungspflicht des BFG über ihm vorgelegte Beschwer-

Seite 123


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