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Arbeitskräfteüberlassung an Vorarlberger Tourismusbetriebe - keine Tourismusbeiträge

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/48ÖStZB 2022, 129 Heft 5 v. 14.3.2022

Vlbg TourismusG: § 7 Abs 1 und Abs 3

KommStG: § 4 Abs 1

Gemäß § 7 Abs 1 Vlbg TourismusG sind alle Personen abgabepflichtig, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Gemäß § 7 Abs 3 Vlbg TourismusG ist ein Standort im Sinne dieses Gesetzes jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dient.

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