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Darlehensgewährung durch Rechtsanwalt - keine Betriebsausgaben

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/202ÖStZB 2022, 517 Heft 19 v. 4.10.2022

EStG 1988: § 4 Abs 4

Ein mittelbarer Zusammenhang zwischen einer Darlehensgewährung durch einen Rechtsanwalt und einer erhofften Beauftragung als Rechtsanwalt reicht nicht aus, um eine betriebliche Veranlassung zu begründen. Erfolgt - aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - keine Rückzahlung des Darlehens, so kann der Ausfall der Rückzahlung daher beim Anwalt nicht als betrieblicher Aufwand anerkannt werden.

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