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Einkünftezurechnung bei Fruchtgenusseinräumung an Minderjährige

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/201ÖStZB 2022, 515 Heft 19 v. 4.10.2022

EStG 1988: § 2

Wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung einer Fruchtgenussvereinbarung ist, dass der Fruchtnießer die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten kann. Dies gilt auch dann, wenn der Fruchtnießer minderjährig ist.

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