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Beschwerdevorentscheidung - Unterschiede im Verfahren nach der BAO und dem VwGVG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/195ÖStZB 2022, 501 Heft 18 v. 20.9.2022

BAO: § 262, § 264 Abs 3, § 279 Abs 1

Wird nach dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung iSd § 262 BAO rechtzeitig ein Vorlageantrag eingebracht, gilt die Beschwerde gem § 264 Abs 3 BAO wiederum als unerledigt.

Entscheidet das Verwaltungsgericht sodann in der Sache (teilweise) stattgebend über die Beschwerde ergibt sich aus § 279 Abs 1 BAO, dass es den "angefochtenen Bescheid", also den Erstbescheid abzuändern oder aufzuheben hat.

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