BAO: § 248
Wird die Geschäftsführerin zur Haftung gem § 9 BAO für die Umsatzsteuerschulden der GmbH herangezogen, so kann sie von der ihr gem § 248 BAO zustehenden Möglichkeit Gebrauch machen und Beschwerde gegen die gegenüber der GmbH erlassenen Umsatzsteuerbescheide erheben.