BAO: § 92 Abs 1 lit b
DBA-Schweiz: Art 4, Art 28
Ist die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich, so ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides infolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden zu verneinen.