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Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit einer Kaufpreisforderung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/192ÖStZB 2022, 495 Heft 18 v. 20.9.2022

UStG: § 16 Abs 1 Z 1

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so hat nach § 16 Abs 1 Z 1 UStG 1994 der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Die Berichtigung ist für jenen Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist.

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